Was müssen Sie zur Beratung mitbringen?
Zunächst brauchen wir etwas Zeit. Als Anfang 2005 die ersten Bescheide kamen, da war eine Überprüfung noch überschaubar. Mittlerweile haben die meisten Alg-II-EmpfängerInnen einen ganzen Ordner voll mit normalen, Änderungs- und Aufhebungs- sowie Widerspruchsbescheiden, Rückforderungsschreiben oder Sanktionsandrohungen.
Wer ein Einkommen hat und Alg II ergänzend bekommt, hat sich daran gewöhnt, dass monatlich die alten Bescheide aufgehoben und mit den Zahlen des vorvorletzten Monats verrechnet werden. Man weiß dann zwar, dass der neue Bescheid zum Zeitpunkt des Lesens schon nicht mehr aktuell ist - aber was soll man machen?
Leider müssen all diese Unterlagen zur Beratung mitgebracht und gemeinsam gesichtet und geordnet werden. Was mittlerweile aufgehoben wurde, kann dann zur Seite gelegt werden, aus dem Rest müssen wir "das gültige Jetzt" herausfiltern.
Das kann nur klappen, wenn nicht nach 10 Minuten schon jemand hinter Ihnen steht, der auch beraten werden will. Deshalb arbeiten wir zum Teil mit Terminen. Holen Sie sich einen, dann haben wir die nötige Ruhe. Auf der Seite "Beratungstermine" finden Sie die Orte, an denen das Ganze stattfindet. Und Termine vereinbaren Sie immer unter der Telefonnumer (030) 422 53 49.
Aber keine Angst, auch bei den offenen Terminen erleben Sie keine "5-Minuten-Therapie". Das entschädigt Sie dann dafür, dass Sie unter Umständen etwas länger warten mussten. Das gleiche gilt natürlich, wenn eine Beratung mal am Telefon oder über Zoom stattfindet.